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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Neue Führerscheinklasse für das Fahren mit Anhänger

18.12.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

BE oder B96 – welche Fahrerlaubnis ist die richtige? Wer Gespanne steuert, sollte rechnen können: Beträgt das zulässige Gesamtgewicht (zG) des Anhängers mehr als 750 kg, ist unter Umständen ein eigener Führerschein nötig. Bisher war dies die Fahrerlaubnis der Klasse BE. Ab dem 19. Januar 2013 wird es mit Einführung der neuen Anhängerklasse B96 komplizierter. #userInhaber#, Inhaber der #userName# erklärt den Unterschied zwischen der alten und der neuen Anhängerklasse: „Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse BE darf ich an meinen PKW jeden Anhänger ankoppeln, dessen zulässiges Gesamtgewicht bis zu 3,5 t beträgt. Um diese Fahrerlaubnis zu bekommen, sind fünf Sonderfahrten und eine eigene praktische Prüfung nötig. Einfacher ist die neue Klasse B96 zu haben: Die praktische Prüfung entfällt, ich muss lediglich insgesamt sieben Stunden Unterricht nachweisen – davon mindestens 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis. Hierzu kommt noch eine einstündige Fahrt durch den öffentlichen Straßenverkehr.“ Mit dem Eintrag „B96“ im Führerschein dürfen alle Gespanne gesteuert werden, deren zG insgesamt bis zu 4,25 t beträgt – mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind nur 3,5 t erlaubt. Außerdem darf das zG des Anhängers höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs, was ab dem 19.01.2013 aber auch den Inhabern eines einfachen Führerscheins der Klasse B erlaubt ist. „Jeder, der größere Gespanne fahren will, muss sich gut überlegen, welche Fahrerlaubnis für ihn die richtige ist“, rät Fahrlehrer #userInhaber#. „Die Klasse B96 bekommt man zwar leichter, dafür ist das zugelassene Gesamtgewicht aber kleiner als bei der Klasse BE, mit der man Gespanne von bis zu 7 t steuern darf. Für Ihre Entscheidung sollten Sie nicht nur vom Jetzt-Zustand ausgehen. Denken Sie auch daran, dass das Gesamtgewicht steigt, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät #userInhaber#, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren: „So hat man alles auf einmal erledigt und ist beim Steuern von Gespannen auf der sicheren Seite.“ Bleibt nur noch die Frage: B96 oder BE? Zur Entscheidung für die richtige Anhänger-Klasse berät #userInhaber# alle Interessenten gern telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Motorradführerschein wird 2013 deutlich teurer!

15.10.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer sparen will, muss jetzt mit der Klasse A anfangen. In drei Monaten, am 19.01.2013, tritt die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Zwei wichtige Änderungen sorgen dafür, dass Motorrad-Fahrschüler dann wesentlich mehr Zeit und Geld in den Führerschein der Klasse A investieren müssen. Alle, die zwischen 18 und 24 Jahre alt sind und gern Motorrad fahren möchten, sollten den Führerschein deshalb noch dieses Jahr machen. „Diese Altersgruppe erhält bisher eine beschränkte Fahrerlaubnis, die nach zwei Jahren automatisch in die unbeschränkte umgewandelt wird“, erläutert #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Das wird nächstes Jahr anders. Wer unter 25 ist, bekommt in Zukunft den neuen Führerschein der Klasse A2. Um nach zwei Jahren die Klasse A zu erhalten, müssen Anwärter zurück in die Fahrschule und eine neue praktische Prüfung ablegen.“ Das bedeutet zusätzlichen Aufwand – und zusätzliche Kosten: Je nach Anzahl der benötigten Fahrstunden schätzt sie der Fahrlehrer auf 300 bis 500 Euro. Auch für Besitzer des Führerscheins der Klasse A1 für Leichtkrafträder wird sich nächstes Jahr einiges ändern. Noch können sie mit 25 Jahren unter erleichterten Bedingungen in die Klasse A einsteigen: Bereits geleistete Theoriestunden und Sonderfahrten werden angerechnet. Ab 2013 gibt es diese Regelung nicht mehr. Wer dann den Führerschein der Klasse A machen möchte, ohne vorher im Besitz der beschränkten Fahrerlaubnis gewesen zu sein, muss noch einmal den ganzen Theorieunterricht und die volle praktische Ausbildung absolvieren. Fahrschulinhaber #userInhaber# rät deshalb allen, die zukünftig schwere Maschinen fahren wollen, gleich mit der beschränkten Klasse A zu beginnen: „Das gilt für diejenigen, die jünger als 25 Jahre sind und den Motorrad-Führerschein machen wollen, genauso wie für alle, die bereits die Klasse A1 haben und demnächst auf A umsteigen möchten.“ Fragen zum Motorrad-Führerschein beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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